Informationen zur neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
Zum 22. November wird es eine neue Form der GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte) geben. Diese wurde von Bundestag und Bundesrat in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl an Interessensverbänden über einen längeren Zeitraum anhand einer wissenschaftlichen Studie entwickelt. Zu diesen Verbänden zählen etwa der Deutsche Tierschutzbund, Verbraucherzentralen und Vertreter verschiedener Bauernverbände.
In Deutschland werden tiermedizinische Leistungen basierend auf der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) abgerechnet. Diese gibt den Gebührenrahmen für alle Leistungen vor und ist eine deutschlandweit gültige Rechtsvorschrift. Innerhalb dieses Rahmens variieren die Gebühren beispielsweise aufgrund von Spezialisierungen der Tierärzte und Tierärztinnen, örtlichen Verhältnissen oder unterschiedlicher Geräteaustattung (z.B. Ultraschall, Labor).
Die aktuell gültige GOT stammt aus dem Jahr 1999 und wurde in den letzten 23 Jahren nur minimal angepasst. In der Zwischenzeit haben sich grundsätzlich und innerhalb der Tiermedizin viele Rahmenbedingungen verändert. Die heutige Tiermedizin unterscheidet sich deutlich von der damaligen. Praxen und Kliniken haben intensiv in die technische Ausstattung sowie in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen investiert, mit dem Ziel den Tieren die bestmögliche medizinische Behandlung zukommen zu lassen.
Neben der technischen Ausstattung stellt moderne Tiermedizin auch erheblich gestiegene Anforderungen an tiermedizinisches Personal in Bezug auf Ausbildung und Zeitaufwand pro Tier. Dem daraus resultierenden Mehrbedarf an gut ausgebildetem Personal steht ein erheblicher Fachkräftemangel in der Tiermedizin gegenüber. Mit der Neufassung der GOT soll daher auch die Attraktivität der tiermedizinischen Berufe erhöht werden. Nur so wird es möglich sein, eine breite Abdeckung von Praxen und Kliniken in Deutschland anzubieten und damit die tiermedizinische Versorgung zu gewährleisten.
Hohe Qualität tierärztlicher Leistung ist ein kritischer Faktor für den Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben erhöht es außerdem den Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Eine spezifische Aussage zu den zukünftigen Tierarztkosten ist schwer möglich. Es erfolgt eine komplette Umstrukturierung der Leistungen zwischen alter GOT und neuer GOT. Generell kann man aber davon ausgehen, dass die Gebühren für die Behandlung von Tieren ab dem 22. November höher ausfallen und damit die Veränderungen der letzten Jahrzehnte reflektiert werden.
Sprechen Sie gerne vor der Behandlung mit dem Tierarzt / der Tierärztin über die zu erwartenden Kosten.
Informieren Sie sich über eine mögliche Tierkrankenversicherung und schließen Sie eine geeignete Versicherung ab. Welche Leistungen diese umfasst bzw. umfassen sollte, erfahren Sie im Gespräch mit den jeweiligen Versicherungsanbietern.
Die Stiftung Warentest hat im Herbst 2022 Krankenvollversicherungen und OP-Versicherungen für Katzen und im Herbst 2021 Krankenversicherungen für Hunde verglichen und bewertet.
In Zusammenarbeit mit Tierärzten und Tierkliniken wurde die Eisbaum-Tabelle entwickelt. In nur einer Minute erhalten Hundebesitzer alle Leistungen und Preise der besten Hundekrankenversicherungen angezeigt. Berücksichtigt werden sowohl die Erstattungsprozentsätze für die wichtigsten Tiermedizinischen Leistungsbereiche, als auch tariflichen Begrenzungen.
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